Aufpreismodell – so funktionierts
Der Preis machts
Nicht jeder Besitzer oder Pächter einer Streuobstwiese hat Zeit und Muße diese auch naturschutzgemäß zu pflegen. Was also tun, um der Natur zu ihrem Recht zu verhelfen? Der Preis machts! Nach dem Aufpreismodell bekommt jeder Erzeuger für Mostobst, das aus Streuobstwiesen stammt, die er nach Bedingungen pflegt, die in einer Liefer- und Abnahmevereinbarung festgelegt sind, einen höheren Preis als handelsüblich. Der Endverbraucher beteiligt sich an diesem Aufpreis beim Kauf des hochwertigen Saftes. Es lohnt wieder, sich nach Obst zu bücken – in jeder Hinsicht.
Doppelt hält besser
Mit dieser Idee tragen in den letzten Jahren lokale Initiativen im Land zum Erhalt alter Streuobstbestände bei. Die Streuobstinititative zahlt an ihre Mostobsterzeuger den doppelten Preis als handelsüblich bis maximal 13 bzw. 18 € pro dz Birnen bzw. Äpfel. In der Saison 2007 zahlten die regionalen Keltereien durchschnittlich 9 € bis 12 € für 1 dz Äpfel. Die Initiative konnte so den maximalen Betrag von 18 € je dz an ihre Vertragsnehmer zahlen.
Leistung muss sein
Die Bedingungen für die Abnahme von Mostobst durch die Streuobstinitiative sind einfach und konsequent:
- Äpfel und Birnen müssen frisch, unverdorben und vollreif sein.
- Das Mostobst muss aus Streuobstbeständen mit überwiegend hochstämmigen Bäumen stammen (Stammhöhe mindestens 1,60 m).
- Die Anzahl der Obstbäume darf 150 Stück je ha nicht überschreiten.
- Die Wiesen dürfen im Jahr maximal drei mal gemäht werden. Der erste Schnitt sollte in der Regel nicht vor dem 15. Juni liegen.
- Stickstoffhaltiger Mineraldünger ist verboten. Stallmist, mineralischer Kalium- und Magnesiumdünger nach Bedarf ist erlaubt.
- Nur Pflanzenschutzmittel aus dem ökologischen Landbau sind zugelassen.
- Die Anbauflächen müssen zur Besichtigung und Entnahme von Proben (Blatt, Frucht) der Initiative freigegeben werden.
